Ritterorden
Heinrich III. der Erlauchte

 

Codex


3. Grundwerte



Ehre


Ehre bedeutet gesellschaftliches Ansehen durch körperliche und geistige Eigenschaften und bestimmt das Sozialprestige des Charakters. Ehrgefühl wird durch höfische Erziehung vermittelt. Die Ehre des Einzelnen bestimmt inwieweit die Gesellschaft Verpflichtungen ihm gegenüber hat. Grundlage der Ehre sind persönliche Eigenschaften, z. B. edle Abstammung, Beweise der Kampfkraft und Männlichkeit.

Ritterliches Selbstgefühl: Der Ritter vermeidet es, unehrenhafte Dinge zu tun, mit unehrenhaften Leuten oder solchen zweifelhaften Rufes zusammenzukommen oder Handel zu treiben.

Fairness: Der Ritter verzichtet darauf, sich einen in seinen Augen unfairen Vorteil zu verschaffen. Er nutzt eine Notlage nicht aus (z.B. Gegner hat seine Waffe verloren, Ritter wartet, bis er sie wieder aufgesammelt hat) und vermeidet es, andere zu übervorteilen (Händler gibt zu viel Wechselgeld heraus: Ritter läßt es zurückgeben)


Beständigkeit


Die Beständigkeit beeinflusst alle anderen Tugenden und bedeutet Berechenbarkeit in den Handlungen und das Festhalten am rechten Verhalten und Glauben, aber auch Vertragstreue.


Maßhaltung


Zentrale ritterliche Tugend, steht über allen Tugenden. Sie bedeutet rechtes Maß zu halten, und den Mittelweg zwischen Exzess, Übertreibung und Passivität zu finden. Nur durch Maßhaltung wird richtiges und gutes Handeln erreicht.

Glaube: Ein Ritter ist kein Nihilist oder Agnostiker: er glaubt an einen Gott/eine Göttin oder zumindest an seinen moralischen Kodex und versucht diesen zu leben.